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Die wichtigsten Organe unserer Selbstverwaltung

Die Gremien sind die zentralen Organe der Selbstverwaltung unserer Schule. Sie treffen die pädagogischen, schulpolitischen und organisatorischen Entscheidungen. 

Hier gestalten wir alle gemeinsam – LehrerInnen und Schüler­Innen, Eltern und Verwaltung – eine moderne, nicht hierarchisch strukturierte Sozialgestalt mit waldorfpädagogischer Prägung.

Gewählte Vertretung des Freie Waldorfschule Essen e.V.

Bestimmungszweck des Vereins Freie Waldorfschule  e.V. ist der Betrieb der Rudolf-Steiner-Schule, der Parzival-Schule mit Heliand-Zweig und der Offenen Ganztagsschule. Der Schulträger gewährleistet den ordnungsgemäßen Schulbetrieb und die rechtliche Vertretung der Schule. Mitglieder des Vereins sind mit ihrem Eintritt in die Schulgemeinschaft alle Eltern und Lehrer. Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke.

Vorstand

 

 

Der Vorstand als gewählte Vertretung besteht aus drei Elternvertretern, drei Lehrervertretern und drei Vertretern des Waldorfschul-Fördervereins. Die Elternvertreter werden vom Schulrat, die Lehrervertreter von der Schulleitungskonferenz für jeweils drei Jahre gewählt. Die Mitgliederversammlung bestätigt die Vertreter des Waldorfschul-Förderverein Essen e.V. 

Kontakt: vorstand@wds-essen.de

Mitglieder des Vorstands:

  • Anna Asbeck-Wienemann (Lehrervertreterin)
  • Bernd Eckhardt (Lehrervertreter)
  • Matthias Hoffmann (Elternvertreter)
  • Christian Kunkel (Förderverein)
  • Katrin Nivergall (Lehrervertreterin)
  • Klaus Sander (Elternvertreter)
  • Martin Schmitz-Peiffer (Förderverein)
  • Dr. Winfried Straub (Elternvertreter)

Lehrerkollegium

Das Lehrerkollegium: in pädagogischen Fragen autonom

Das Lehrerkollegium ist ein weiteres Organ des Vereins Freie Waldorfschule Essen e.V. Die Besonderheit: In pädagogischen Fragen entscheidet das Kollegium autonom. Auch bei der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern ist das Kollegium frei in seiner Entscheidung. Kollegiumsordnungen sorgen für klare Zuständigkeiten, geordnete Konferenzen, Delegationen und geregelte Beschlussfassungen innerhalb der Lehrerschaft.

Die pädagogischen Lehrerkonferenzen der Schulzweige

In den wöchentlichen pädagogischen Lehrerkonferenzen der einzelnen Schulzweige werden alle pädagogischen Aufgaben bearbeitet und entschieden. Menschenkundliche Grundlagen der Waldorfpädagogik werden ebenso besprochen wie Entwicklungen in einzelnen Klassen und Unterrichtsepochen. Teil-, Klassen-, Stufen- und Fachkonferenzen bereiten aktuelle Themen vor. Zentrale Bedeutung haben Schülerbesprechungen, die ein möglichst umfassendes Bild einzelner Schülerinnen und Schüler zeichnen, um deren individuelle Entwicklung zu verstehen und zu fördern. Alle Lehrerinnen und Lehrer sind gleichgestellt. Entscheidungen werden möglichst einstimmig getroffen.

Leitung der pädagogischen Konferenz:

  • Anneka Lohn & Sabina Farmanova (Rudolf-Steiner-Schule)
  • Xandor Koesen-York (Parzival-Schule)
  • Christiane Thies (Heliand-Zweig)

Schulleitungskonferenzen der Schulzweige

Jeder Schulzweig regelt Schulführungsaufgaben in Schulleitungskonferenzen. Hier sind nur erfahrene Lehrkräfte tätig, die diese Aufgabe  übernehmen möchten. Die Teilnahme an den Konferenzen ist verbindlich. 

Leitung der Schulleitungskonferenzen der Zweige:

  • Bernd Eckhardt (Rudolf-Steiner-Schule)
  • Nicola Kramer (Parzival-Schule)
  • Jolanta Makurath-Karczewski (Heliand-Zweig)

Schulleitung

Schulrat

Ein zentrales Organ der Freien Waldorfschule in Essen ist ihr Schulrat, der als monatlich tagendes Gremium sämtliche Themen der Schulgemeinschaft bewegt und in einigen Bereichen auch entscheidet. Entgegen der Stimmverteilung in der Mitgliederversammlung ist die Parität zwischen Lehrern und Eltern konstitutives Prinzip und spiegelt den paritätischen Gründungsimpuls der Schule dauerhaft wider. Die Mitgliedschaft stimmberechtigter Schülervertreter ist grundsätzlich in der Satzung vorgesehen und wird aktuell belebt.

Mitgliedschaft im Schulrat

Für die Mitgliedschaft im Schulrat sollte man ein umfassendes Interesse für die Inhalte und Entwicklungen der Schulgemeinschaft mitbringen. Gerade im Hinblick auf die drei Schulzweige ist die Waldorfschule Essen von den meisten aktuellen Entwicklungen der allgemeinen Schullandschaft betroffen.

Die stimmberechtigten Mitglieder bestehen aus je einem, von den Klassenelternschaften für drei Jahre gewählten Elternvertreter, d.h., dass jede Klasse der drei Schulzweige mit einem Elternvertreter im Schulrat vertreten ist (13 RSS, 12 PAR, 11 HEL = 36 Elternvertreter). In der Regel bestimmen die Klassenelternschaften zusätzlich einen Stellvertreter, der gemeinsam mit dem stimmberechtigten Elternteil die Versammlungen besucht oder ihn vertritt.

Das Lehrerkollegium entsendet ebenso viele Lehrer (= 36 Lehrervertreter) zur regelmäßigen Teilnahme an den Schulratsversammlungen.

Die Schülervertretung entsendet zwei Schüler je Schulzweig, wovon einer auch stimmberechtigt ist (= 6 Schülervertreter).

Ebenfalls stimmberechtigt sind die Mitglieder des Vorstands (= 9 Vorstandsmitglieder). Die Geschäftsführung ist ständiger Gast. Weitere Gäste sind im Schulrat jederzeit willkommen.

Der Schulrat tagt regulär am letzten Donnerstag im Monat.

Aufgaben des Schulrats

Der Schulrat berät in allen Angelegenheiten, die das Leben der Schule betreffen und fasst darüber Beschlüsse, sofern diese nicht in den Zuständigkeitsbereich des Lehrerkollegiums, des Vorstandes oder der Mitgliederversammlung fallen. Er beschließt insbesondere über größere Bauvorhaben, über die Schulordnung sowie die Höhe der Mitgliedsbeiträge (§10 Vereinssatzung).

Er ist ein Ort der freien Begegnung und der Meinungsbildung. Themen können aus den unterschiedlichen Perspektiven betrachtet werden, so dass ein ganzheitliches Meinungsbild entsteht. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft und alle Gremien können und sollen ihre Themen im Schulrat vorstellen und sich dessen umfassende Sicht zu Nutze machen.

Weiterhin sind die Aufgaben des Schulrats in der im Jahr 2009 vom Schulrat selbst erarbeiteten und verabschiedeten „Aufgabenbeschreibung des Schulrats“ ergänzt.

Zuletzt hat der Schulrat seinen Fokus wie folgt präzisiert:

  • Der Schulrat entscheidet gemäß den Bestimmungen der Satzung mit 2/3 Mehrheit.
  • Der Schulrat entscheidet Themen, wenn er dazu durch andere Entscheidungsbefugte delegiert wurde, z.B. durch die Gesamtschulleitung oder die Schulleitungen eines Schulzweiges.
  • In allen anderen Fragen ist der Schulrat:
    Beratungsorgan (Bildgestaltung)
    Entwicklungsorgan (Urteilsbildung)
    und hat ein Recht darauf, dass Entscheidungen begründet und die Abwägungsprozesse erklärt werden.

Weiterhin wählt oder bestätigt der Schulrat die Elternvertreter im Vorstand des Schulvereins, Vertreter für Aufgaben, die von der Elternschaft mit übernommen werde, z.B. für überörtliche Gremien der Waldorfbewegung (Landeselternrat NRWBundeselternratArbeitsgemeinschaft der Waldorfschulen NRW und Bund) und klärt die Rechte und Pflichten von Mitgliedern, die Verantwortung in Arbeitskreisen übernehmen wollen.

Einberufung und Ablauf der Schulratsversammlungen

Gem. § 11 der Satzung beruft der Vorstand die Schulratsversammlungen ein.

Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft und alle Gremien können und sollen ihre Themen in den Schulrat geben, um dessen umfassende Sicht zu nutzen.

Die Schulratsversammlungen werden von zwei Mitgliedern der Schulgemeinschaft moderiert. Sie sammeln und bündeln die Themen und bereiten die Schulratsversammlungen vor. 

Die Schulratsversammlungen finden in konstruktivem Geist mit dem Ziel einer gemeinsamen Urteilsbildung zu einem Thema statt. Dabei sollte der Schulrat sich nicht im Sinne des Parlamentarismus mit festen Fraktionen auseinandersetzen. Vielmehr sind alle Mitglieder zu aktivem Mitdenken im Sinne einer gemeinschaftsbildenden Arbeit aufgerufen. Diese Grundhaltung ist sicherlich eine große Herausforderung für die Mitgliedschaft im Schulrat, da sie stetig geübt und weiterentwickelt werden muss.

Transparenz und Dokumentation der Schulratsversammlungen

Die Arbeitsgruppe Interne Kommunikation übernimmt regelmäßig die Protokollerstellung über die Schulratsversammlungen und ist um einen kurzfristigen Versand der vorläufigen Protokolle bemüht. Die Schulratsvertreter versenden die Protokolle in die Klassenelternschaften, so dass rein inhaltlich die Themen schnell und transparent für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft zur Verfügung stehen.

Weiterhin werden die Themen durch die Schulratsvertreter auf Elternabenden, Konferenzen und dem Oberstufenplenum weiterführend diskutiert, um die Hintergründe zu erläutern und Stimmungsbilder aus der Schulgemeinschaft für die folgenden Versammlungen einzuholen.

Anthroposophische Grundlage der Schulratsarbeit

Rudolf Steiner formulierte 1920 das sogenannte „Motto der Sozialethik“:

Heilsam ist nur, Wenn im Spiegel der Menschenseele Sich bildet die ganze Gemeinschaft Und in der Gemeinschaft Lebet der Einzelseele Kraft.

Es ist dies die Maxime, auf der die Kraft des Schulrats beruht. Es ist das Motto der Sozialgestalt, der Salutogenese und es gilt dieses Motto auf die Sozialgestalt der Schule zu übertragen.

Weitere Beiträge zur Schulratsarbeit:

Hans Wilhelm Colsman: Erziehungskunst 3/2015 „In schlechter Verfassung? Der Schulrat“

Hans Wilhelm Colsman: „In guter Verfassung“, Menon Verlag, Heidelberg 2005

Waldorfschul-Förderverein Essen e.V.

Macht unsere Arbeit erst möglich: der Waldorfschul-Förderverein Essen e.V.

Der Waldorfschul-Förderverein Essen e.V. unterstützt die Umsetzung der Waldorfpädagogik durch die Beschaffung von Mitteln und Spenden. Er trägt zur Finanzierung der Freien Waldorfschule Essen, der Behindertenhilfe, der wissenschaftliche Aufgaben des Bundes der Freien Waldorfschulen und der Lehrerausbildung bei. 

Der Waldorfschul-Förderverein Essen e.V. ist außerdem Eigentümer der Schulgebäude der Rudolf-Steiner-Schule, der Parzival-Schule, des Heliand-Zeiges, der Werkstatt und der Offenen Ganztagsschule. Er ist verantwortlich für die Aufbringung der notwendigen Mittel für den Bau und die Bauunterhaltung der Schulgebäude. 

Die Mitgliedschaft steht jedem, der sich den Zielen des Vereins verbunden fühlt, offen. Jedes neue Mitglied, besonders aus dem Kreis der ehemaligen Eltern und Schüler, ist uns willkommen. Der Mindestbeitrag beträgt 6,00 Euro pro Monat.

Download:

Aufnahmeantrag Mitgliedschaft Waldorfschul-Förderverein Essen e.V.

Satzung des Waldorfschul-Förderverein Essen e.V.

 

Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für die Dauer von drei Jahren zur Vertretung des Vereins. 

Mitglieder des Vorstands:

  • Christian R. Kunkel
  • Martin Schmitz-Peiffer